
Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite möchten wir von unseren Kunden oder in Internet Foren häufig gestellte Fragen beantworten. Der Inhalt wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Jedoch geben wir ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen. Dies betrifft insbesondere die gültigen Gesetze, Vorschriften und Bedingungen von Behörden und Versicherungsunternehmen. Der Umgang und die Aufbewahrung von Waffen und die korrekte Lagerung von Wertgegenständen unter Versicherungsaspekten liegt in der Verantwortung des Besitzers.
Einklappbarer Inhalt
Wann ist ein Waffenschrank vorgeschrieben?
Laut den Vorgaben des neuen Waffengesetzes sind Jäger, Sportschützen, Waffenbesitzer sowie Sicherheitsunternehmen und Behörden wie Polizei oder Zoll verpflichtet, ihre Waffen sicher vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Das Waffengesetz ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. Es schreibt vor, dass Waffen mindestens in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad N/0 aufbewahrt werden müssen. Die Nutzung von Waffenschränken nach VDMA 24992 ist seither nicht mehr zulässig.
Widerstandsgrad N/0
Sicherheitsbehältnisse mit Widerstandsgrad N/0 ermöglichen die Aufbewahrung von Langwaffen sowie bis zu fünf Kurzwaffen und Munition. Wird der Tresor entweder fest verankert oder wiegt er mehr als 200 kg, können bis zu zehn Kurzwaffen sicher gelagert werden.
Widerstandsgrad I
Mit Widerstandsgrad I dürfen Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in unbegrenzter Menge aufbewahrt werden.
Welche Anforderung muss ein Waffenschrank erfüllen?
Seit dem 06.07.2017 müssen neu erworbene Waffenschränke gemäß den aktuellen Vorgaben des Waffengesetzes mindestens den Sicherheitsstandard N/0 nach EN 1143-1 erfüllen. Diese Schränke sind zertifiziert und verfügen über eine Plakette auf der Innenseite der Tür, die ihre Normenkonformität bestätigt.
Örtliche Waffenbehörden verlangen häufig ein Foto dieser Plakette sowie eine Kopie der Kaufrechnung des Waffenschranks. Zudem kann eine Inspektion vor Ort durchgeführt werden, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen.
Bereits vorhandene Waffenschränke der Klassen A und B unterliegen dem Bestandsschutz und dürfen weiterhin genutzt werden. Allerdings ist der Erwerb neuer Schränke dieser Widerstandsklassen nicht mehr erlaubt.
Muss ein Waffenschrank verankert sein?
Das Waffengesetz schreibt keine explizite Verankerung eines Waffenschrankes vor, sondern lediglich die notwendigen Sicherheitsklassen eines Waffenschrankes. Jedoch wird das Gesetz von den jeweiligen Waffenbehörden in den Bundesländern unterschiedlich mit eigenen Vorschriften ausgelegt. Grundsätzlich ist es ratsam einen Waffenschrank mit einem Gewicht unter 200 kg so zu verankern, dass das Abreißgewicht über 200 kg liegt. Neben dem erhöhten Diebstahlschutz erhöht sich dadurch auch das Limit der maximalen Anzahl von Kurzwaffen von 5 auf 10. Außerdem ist das Abreißgewicht relevant für den Versicherungsschutz bei der Lagerung von Wertgegenständen und Bargeld, etc.
Für unsere Nachttische haben konstruktiv eine Verankerung vorgesehen, bei der der Tresor auf der Rückseite direkt mit einer Wand verankert wird.
Wir empfehlen Ihnen die in ihrem Verwaltungsgebiet geltenden Vorschriften mit Ihrer Behörde (Landratsamt bzw. Kreisverwaltung) abzuklären.
Gibt es Vorschriften, wo ein Waffenschrank stehen darf?
Laut den Vorgaben des Waffengesetzes muss ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe N/0 an einem dauerhaft bewohnten und damit überwachten Standort aufgestellt werden. Damit ist der Aufstellungsort innerhalb der eigenen vier Wände beliebig. In Mehrfamilienhäusern mit geteilten Keller- oder Dachgeschossflächen muss sichergestellt werden, dass nur Befugte Zugang zum eigenen Bereich haben. Hier raten wir dringend dazu sich vorab mit der Behörde zu verständigen.
Soll ein Waffenschrank in nicht dauerhaft bewohnten Räumen aufgestellt werden, muss er der Sicherheitsstufe 1 entsprechen und darf maximal drei Langwaffen aufnehmen. Die Lagerung von Kurzwaffen und Munition in einem solchen Schrank ist nicht zulässig.
Dürfen Waffe und Munition zusammen aufbewahrt werden?
In unseren integrierten Waffenschränken der Sicherheitsklasse N/0 dürfen Waffe und Munition ohne räumliche Trennung gelagert werden. Selbstverständlich darf jedoch die Waffe nicht im geladenen Zustand gelagert werden.
Was ist bei der Versicherung von Wertsachen zu beachten?
Laut Informationen der deutschen Versicherer liegt die Versicherungssumme für privat genutzte Tresorschränke der Sicherheitsklasse N/0, wie sie bei JÄGERWERKE verbaut werden, bei ca. 40.000€. Wenn Sie Wertgegenstände in einem Tresor aufbewahren, ist es entscheidend, sich über den tatsächlichen Versicherungsschutz im Schadensfall zu informieren. Beachten Sie dabei folgende Aspekte:
- Versicherungsanforderungen prüfen: Überprüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen die spezifischen Vorgaben für Tresore. Manche Versicherer stellen besondere Anforderungen an das Prüfinstitut, das Mindestgewicht oder das Schloss des Tresors. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, direkt mit Ihrem Versicherer Rücksprache zu halten.
- Zertifizierung beachten: Stellen Sie sicher, dass sich an der Innenseite der Tresortür eine Zertifizierungsplakette befindet. Diese gibt Aufschluss über das Prüfinstitut, die Sicherheitsstufe und das Gewicht des Tresors.
- Wichtige Dokumente aufbewahren: Sammeln Sie Kaufbelege, Kontoauszüge oder Fotos des Tresorinhalts. Diese Unterlagen erleichtern im Falle eines Diebstahls den Nachweis des Verlusts.
- Wertgutachten erstellen lassen: Für besonders wertvolle Erbstücke kann ein Wertgutachten von einem Juwelier sinnvoll sein, um den Wert im Schadensfall nachzuweisen.
Durch die Berücksichtigung dieser Punkte sind Ihre Wertgegenstände optimal gesichert. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, übernimmt Ihre Versicherung sowohl den Verlust der Wertgegenstände als auch die Reparaturkosten für den beschädigten Tresor.